Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Verbindung standesamtlich als eingetragene Lebenspartnerschaft registrieren lassen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle.
Das bedeutet, dass auch Personen gleichen Geschlechts die Ehe miteinander schließen können, mit den gleichen Rechtsfolgen wie die Eheschließung zwischen Personen verschiedenen Geschlechts. Im BGB hieß es bisher: Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Dieser Wortlaut ist jetzt geändert in: Die Ehe wird zwischen zwei Personen verschiedenen und gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.
Wesentlichste Änderung ist die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ein Kind zu adoptieren. Dies war bisher für gleichgeschlechtliche Paare, auch wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, nicht möglich. Die Institution der Lebenspartnerschaft wird durch die Ehe für alle abgelöst. Allerdings werden die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare nicht automatisch zu Ehen. Vielmehr ist eine erneute standesamtliche Eheschließung erforderlich.